
Mit der doppelten Buchführung und damit einem veränderten Finanzmanagement ist die SHLF zu einem modernen und zukunftsfähigen Unternehmen geworden. Für ein junges Unternehmen, das innerhalb kurzer Zeit den Weg aus der öffentlichen Verwaltung in die „Selbständigkeit“ gefunden hat, beinhaltete das eine große Herausforderung – personell und finanziell.
Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
Mit Gründung der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) als Anstalt öffentlichen Rechts nahm der Weg von einer Verwaltung zu einem modernen Unternehmen seinen Anfang. Für die SHLF entstand die Möglichkeit, Kreativität und Verantwortung in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht zu entwickeln und die Führungskultur und Leitungsverantwortung eines Wirtschaftsunternehmens aufzubauen. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit wurde auch ein neues Buchhaltungssystem eingeführt. Vor der Anstaltsgründung war die Landesforstverwaltung Bestandteil der Landesverwaltung und wurde rein kameral bewirtschaftet – ein System, das keine umfassende Kostentransparenz ermöglichte. Daher musste ein Weg von der Kameralistik hin zu einer kaufmännischen Buchführung gefunden werden, der folgende Eckpunkte beachtete:
Kameralistik und Doppik – zwei gegensätzliche Buchungssysteme
Die Kameralistik ist eine Form der Buchführung, die bis heute noch viele öffentlichen Verwaltungen auf Landes- und Bundesebene verwenden. In der Kameralistik werden lediglich kassenwirksame Einnahmen und Ausgaben betrachtet, dies jedoch nicht im betriebswirtschaftlichen Sinne: Erträge und Aufwendungen werden nicht ermittelt. Im kameralen System werden lediglich Einnahmen und Ausgaben nach Fälligkeit im Haushaltsjahr nachgewiesen. Alle künftigen und bereits feststehenden Belastungen, wie zum Beispiel Pensionsverpflichtungen oder Abschreibungen, die sich erst in den kommenden Jahren auswirken, bleiben unberücksichtigt.
Im Gegensatz dazu steht die Doppik als ressourcenorientiertes Konzept. Die Anwendung ermöglicht eine periodengenaue Ausweisung des vollständigen Wertverzehrs des Vermögens. Dabei werden auch nicht akut zahlungswirksame Größen erfasst. Das kaufmännische Rechnungswesen mit doppelter Buchführung bildet periodengenau Ertrag und Aufwand ab. Sie weist sowohl Vermögen als auch Schulden in einer Bilanz aus. Die Doppik trägt damit dem Ziel der Unternehmenssteuerung, der Transparenz und der Generationengerechtigkeit Rechnung.
Der Weg der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten hin zu eben jener kaufmännischen Buchführung war aufwändig. Im Folgenden soll anhand einiger Probleme und Lösungen die Umsetzung der SHLF verdeutlicht werden. Jahrzehntelang wurde in der Landesverwaltung in den Grundsätzen der Kameralistik gearbeitet und gelebt. Mit der Herauslösung der SHLF aus der Landesverwaltung mussten sich die Beschäftigten der SHLF unmittelbar auf das neue Buchungssystem und dessen Konsequenzen einstellen. Um den Umstellungsprozess für die Mitarbeiter zu erleichtern, beauftragte die Geschäftsleitung der SHLF ein Dienstleistungsunternehmen, das die betroffenen Mitarbeiter in der doppelten Buchführung unterrichtete. Diese Maßnahme förderte sowohl das Verständnis für den neuen Weg als auch die Motivation der Mitarbeiter.
Eröffnungsbilanz
Grundlage für eine doppelte Buchführung ist eine so genannte Eröffnungsbilanz, zu deren Aufstellung die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten ein erfahrenes Wirtschaftsprüfungsunternehmen hinzuzogen. Neben zahlreichen Fragen mussten bei der Eröffnungsbilanz auch verschiedene Ansätze zur Bewertung gefunden werden. Dazu gehörte unter anderem die erstmalige Erstellung einer kompletten Inventur. Was besitzen die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten überhaupt? Diese Frage konnte hinsichtlich der Grundstücke mit den Grundbuchauszügen sicherlich leichter beantwortet werden als in der Bestandsaufnahme sämtlicher Maschinen, Geräte etc. Nachdem die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 erstellt wurde, begann die Arbeit mit der doppelten Buchführung. Den Landesforsten stand dabei von Anfang an das Kieler Steuerberatungsbüro wetreu zur Seite.
Privates Kreditinstitut
Die doppelte Buchführung basiert auf dem Grundprinzip von Konto und Gegenkonto. Das bedeutet: Jede Buchung wird auf zwei Konten verbucht. Zum einen auf dem Bankkonto und zum anderen auf dem Gegenkonto, dem Sachkonto oder ggf. auch einem Finanzkonto. Da die Landesforsten mit ihrem gesamten Geldverkehr in die Landeskasse des Landes Schleswig-Holstein eingegliedert waren, existierte für die SHLF kein eigenes Bankkonto. Es war allerdings nicht möglich, aus der Landeskasse heraus eine Auswertung zu erhalten, die einem Bankkonto im Sinne der doppelten Buchführung entsprach und zudem abgestimmt werden konnte. Ein Guthaben oder eine Schuld auf dem Konto der Landeskasse stellte letztlich eine Forderung bzw. eine Verpflichtung gegenüber dem Land Schleswig-Holstein dar. Diese Hürde war unüberwindbar. Es führte dazu, dass die SHLF sich bereits im ersten Jahr nach der Gründung zur Bankkontenführung privaten Banken zuwandten.
Lohnbuchhaltung
Eine weitere Hürde bestand darin, die Personalkosten entsprechend der Forderungen des Handelsgesetzbuchs in Personalaufwand und Sozialversicherungs- und Altersvorsorgeaufwand aufgeteilt zu erhalten. Die Eingliederung der SHLF in das Landesbesoldungsamt führte ebenso wie die Eingliederung in die Landeskasse zu Schwierigkeiten hinsichtlich Auswertung und Darstellung in der Verbuchung der Personalkosten. Indem die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten für die Lohnbuchhaltung einen externen Dienstleister beauftragten, lassen sich nun detaillierte Auswertungen erstellen. Über Schnittstellen zwischen Lohnbuchhaltung und Buchhaltung werden diese fehlerlos in die Buchhaltung integriert.
Belegfluss
Da Leistungsempfänger immer die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten und nicht die einzelnen Förstereien sind, müssen alle Rechnungen an die Zentrale in Neumünster adressiert sein. Um eine schnelle Bearbeitung zu garantieren, musste ein System gefunden werden, das es ermöglichte, Rechnungen zeitnah sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen und zu unterschreiben. In Zusammenarbeit mit der Firma DataPerform GmbH wurde dafür ein papierloses Verfahren mit dem Namen „Rationalis“ entwickelt. Vereinfacht dargestellt, werden die Kreditoren in der Zentrale eingescannt, an die Kostenstellen versandt, bearbeitet und automatisiert an die Zentrale zurückgeschickt. Dies nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Weder ein Ausdrucken der Rechnungen noch andere manuelle Tätigkeiten sind erforderlich. Das Programm ist in allen Förstereien installiert und ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit.
Die Originalbelege und die Rückläufer aus „Rationalis“ werden für die doppelte Buchführung an das Steuerbüro übergeben und in der Kreditorenbuchhaltung des EDV-Dienstleisters DATEV erfasst. In diesem Rahmen wird das Zahlungsziel unter Ausnutzung der Skontofristen eingegeben. Das Steuerbüro erstellt aus der kreditorischen Buchhaltung heraus eine Zahlungsvorschlagsliste, die mindestens dreimal wöchentlich der SHLF online zur Verfügung gestellt wird. Nach Prüfung wird die Zahlungsvorschlagsliste online eingegeben und an die erfassten Kreditoren über das Bankkonto überwiesen.
Mahnwesen
Das Buchhaltungsprogramm des Steuerberatungsbüros überwacht die Zahlungseingänge, indem über das automatische Einlesen des Bankkontos der SHLF ein Ausgleich der Debitoren erfolgt. Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, wird das Mahnwesen nach folgendem Muster aktiviert: Der Kunde soll innerhalb von zwei Wochen nach Fälligkeit der Rechnung bezahlen. Ist die Rechnung dann nicht gezahlt, erstellt das Steuerberatungsbüro eine Mahnung und sendet sie der SHLF als Mahnvorschlagsliste zu. Das Versenden der ersten und zweiten Mahnung erfolgt nach kurzer Rücksprache mit der SHLF automatisiert. Nach der zweiten Mahnung werden die Vorgänge an einen Rechtsanwalt abgegeben. Auch dieser Vorgang erfolgt automatisiert, sodass der Bestand der offenen Forderungen sehr gering und überschaubar ist.
Mit übersichtlichen Arbeitsabläufen, klar strukturierter Verantwortung und unter Nutzung der heutigen technischen Möglichkeiten hat sich im Laufe des Jahres 2008 bis Mitte 2009 ein System der doppelten Buchführung herausgebildet. Es entspricht sämtlichen Grundsätzen des Handelsgesetzbuches sowie den Ansprüchen der SHLF und trägt zur Optimierung von Forderungen und Verbindlichkeiten und damit zur Wirtschaftlichkeit der SHLF bei.
Auswertungen aus der Doppik
Die doppelte Buchführung sieht bestimmte Auswertungsmuster wie betriebswirtschaftliche Auswertungen, unterjährige Jahresabschlüsse, Summen- und Saldenliste u.ä. vor. Sie dienen der erwerbswirtschaftlichen Analyse und geben Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesforsten. Für die SHLF musste ein separates Auswertungsportfolio geschaffen werden. Daneben ist eine Kostenrechnung installiert worden, die angesichts der Produktpalette des Unternehmens sehr umfangreich ist. Aus der doppelten Buchführung gehen derzeit folgende sofort verfügbare Auswertungen hervor:
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre es optimal, das Eigenkapital zu vermehren, damit eine Reserve für schwierige Zeiten aufgebaut werden kann. Entsprechend sind Kennzahlen zur Eigenkapitalstruktur des Unternehmens von besonderer Bedeutung. Außer der so genannten Eigenkapitalquote liefert die Vermögensseite auch Informationen über die Investitionsdeckung, die Abschreibungsquote und die Anlagenintensität.
Ein weiterer großer Bereich für Kennzahlen ist die Ertragslage. In diesem Feld werden Kennziffern wie die Zuwendungsquote, aber auch die Intensität von Personalkosten, Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen und Zinslast u.ä. aufgerechnet. Die aus der doppelten Buchführung gewonnenen Informationen dienen in erster Linie der SHLF für die betriebswirtschaftliche Steuerung. Sie unterstützen aber auch externe Adressaten wie die Organe der SHLF (Verwaltungsrat, das Finanzministerium, Beteiligungs-Controlling), ebenso Banken, der Politik und nicht zuletzt der Bevölkerung zur Information.
Fazit
Die Umstellung von der Kameralistik zur Doppik ist erfolgreich abgeschlossen, auch wenn der Prozess einer ständigen und kontinuierlichen Verbesserung unterliegt. Hinsichtlich der Auswertung der Kennzahlen für die Unternehmenssteuerung befinden sich die SHLF noch in einer Entwicklungs- und Findungsphase.
Im Hinblick auf die gegenwärtigen Prozesse lässt sich feststellen: Mit der doppelten Buchführung und dem daraus folgenden veränderten Finanzmanagement hat sich die SHLF zu einem modernen und zukunftsfähigen Unternehmen aufgestellt. Die Leitung der SHLF handelt entsprechend des vorgegebenen Handlungsrahmens unternehmerisch. Der Grad, in dem dieses Umdenken vollzogen und dokumentiert wird, hat künftig einen verstärkten Einfluss auf die Prosperität der SHLF. Sie erhält den künftigen Generationen Handlungsspielräume zur kontinuierlichen Fortentwicklung der Landesforsten sowie der Gemeinwohlleistung.
Das Ziel der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten ist es, eine Abkopplung von den öffentlichen Kassen zu erreichen und als Wirtschaftsunternehmen Verpflichtungen der Öffentlichkeit gegenüber kostendeckend wahrzunehmen. Dies ist ohne unternehmerischen Erfolg nicht möglich. Die doppelte Buchführung hat einen wesentlichen Anteil daran, der Öffentlichkeit diese Anliegen deutlich zu machen und der Unternehmensleitung entsprechende Hilfestellungen zu geben.