Hintergrund zum Altersentlastungsbetrag
Steuerpflichtige erhalten einen Altersentlastungsbetrag, wenn sie vor dem Kalenderjahr, in dem sie ihr Einkommen bezogen haben, das 64. Lebensjahr vollendet haben.
Für Personen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.2005 vollendet haben, also vor dem 2.1.1941 geboren sind, beträgt der Altersentlastungsbetrag 40 % des Arbeitslohns und der positiven Summe der übrigen Einkünfte, wobei Versorgungsbezüge und Leibrenten außer Betracht bleiben. Der Höchstbetrag liegt in diesen Fällen bei 1.900 EUR.
Beachten Sie | Bei Steuerpflichtigen, die am 2.1.1941 oder später geboren werden, wird der Altersentlastungsbetrag nach und nach auf 0 EUR abgeschmolzen.
Quelle | FG Thüringen, Urteil vom 26.4.2022, Az. 4 K 510/20, Rev. BFH Az. IX R 7/22, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 234093