Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital

Das Bundesfinanzministerium hat sich zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital geäußert, das vor allem Kapitalgesell-schaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten. 

In dem Schreiben der Finanzverwaltung geht es insbesondere um diese Aspekte: 

•    Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen,

•    Steuerbilanzielle Abgrenzung von Fremd- und Eigenkapital,

•    Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz und

•    Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung.

Quelle | BMF-Schreiben vom 11.4.2023, Az. IV C 6 - S 2133/19/10004 :002, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 234948