Steuern und Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeitstermine in 04/2017.

Im Monat April 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

Steuertermine (Fälligkeit)

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.4.2017
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 10.4.2017

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.4.2017. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit)

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat April 2017 am 26.4.2017.