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Blockchain und Co.
Kryptowährungen im Steuerrecht
Mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Co. wollen viele Menschen schnell reich werden. Allerdings hat auch das Finanzamt ein Wörtchen da mitzureden. Was genau, erkläre ich dir in diesem Video.
Starten wir mit den Gewinnen: Stell dir vor, du erzielst aus dem Verkauf von Kryptowährungen einen Gewinn von mehr als 1.000 Euro. Wann kannst du diesen Gewinn jetzt vollständig für dich behalten? Beträgt die Haltefrist zwischen Kauf und Verkauf deiner Kryptowährung mehr als 12 Monate, ist der Gewinn aus der Veräußerung vollständig steuerfrei.
Eine zweite Grenze ist die Freigrenze in Höhe von 600 Euro. Sollte der Gewinn niedriger sein als dieser Betrag, ist die Veräußerung genauso steuerfrei.
Genauso relevant wie Gewinne sind natürlich auch die Verluste. Was kannst du machen, damit diese Verluste in deinem Portemonnaie nicht ganz so wehtun? Du kannst diese Verluste mit Gewinnen verrechnen, die auch aus Kryptowährungen z.B. erzielt worden sind. Oder du trägst im Zusammenhang mit der Abgabe deiner Steuererklärung die erzielten Verluste in das nächste Kalenderjahr vor.
Wir haben jetzt über Gewinne und Verluste gesprochen. Beide Szenarien sind relevant für deine Steuererklärung. Sowohl die Gewinne als auch die Verluste trägst du in der Anlage „Sonstige Einkünfte“ ein – nicht zu verwechseln mit der Anlage „Kapitalvermögen“, in der zum Beispiel Aktiengewinne eingetragen werden.
Ich persönlich kann dir nur empfehlen, dass du alle Nachweise und alle Unterlagen so aufbewahrst, dass du sie auch wiederfindest. Das Finanzamt kann dich bis zu zehn Jahre rückwirkend auffordern, diese Nachweise einzureichen.
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel zum Thema Kryptowährungen bringen. Die eine oder andere Frage wird sicherlich noch offen bleiben – dann darfst du dich gerne bei uns bei der wetreu melden und wir helfen dir sehr gerne weiter.