|
01/2026

Steuerbescheide: Elektronische Bekanntgabe wird erst ab 2027 Standard

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zwar zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.

Hintergrund

Bis dato konnten Steuerbescheide nur mit Einwilligung des Steuerpflichtigen elektronisch bekanntgegeben werden. Durch die Neufassung des § 122a der Abgabenordnung (AO) sollte das ab 2026 anders werden: Eine elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten soll erfolgen, wenn dem Steuerbescheid eine elektronisch übermittelte Steuererklärung zugrunde liegt.

Beachten Sie | Der elektronischen Bekanntgabe kann aber widersprochen und eine Zusendung von Bescheiden per Post verlangt werden.

Durch das „Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ wurde der Anwendungszeitpunkt von § 122a Abs. 1 S. 2 AO auf 2027 verschoben.

MERKE | Wurde oder wird in 2026 in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt, erfolgt die Bekanntgabe grundsätzlich elektronisch. In allen anderen Fällen erfolgt im Jahr 2026 weiterhin eine postalische Bekanntgabe.


Quelle | Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen, BGBl I 2025, Nr. 353; StBK Westfalen Lippe, Mitteilung vom 12.12.2025

News & Publikationen

Einfach & schnell den passenden wetreu Standort finden.
Standortsuche

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen bei dieser Website Google Tag Manager, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen. Dieser Dienst kann Cookies setzen und ihm wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber kann dieser ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen ("Tracking"). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise