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10/2026

Private Altersvorsorge: Neue Förderung ab 2027

Eine neue staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird das „Riester-Sparen“ ab 2027 ersetzen. Dabei wird es grundsätzlich zwei Produktkategorien zur Auswahl geben: Altersvorsorgedepots (inkl. Standarddepot) und Garantieprodukte.

Welche Variante geeignet ist, hängt vor allem von den individuellen Präferenzen ab. So dürften sich für risikoaverse Anleger möglicherweise Garantieprodukte eignen. Diese beinhalten feste Zusagen, welcher Betrag zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens erreicht wird (80 oder 100 % der eingezahlten Beträge).

Die Berechnung der Zulage wird künftig beitragsproportional und damit einfacher erfolgen. Das heißt:

  • Sparer erhalten bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 EUR für jeden gesparten EUR vom Staat 50 Cent als Grundzulage.
     
  • Für weitere 1.440 EUR, die sie jährlich sparen (d. h. von 361 EUR bis 1.800 EUR), erhalten sie 25 Cent pro gespartem EUR.

Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 % auf jeden eingezahlten EUR. Der Höchstbetrag von 300 EUR pro Kind wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 EUR erreicht.

Beachten Sie — Auf diese und weitere Aspekte hat das Bundesfinanzministerium hingewiesen („Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“, Stand: 5.5.2026, unter: www.iww.de/s15370).

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