Nachfolgend sind zwei wichtige Rechengrößen auszugsweise aufgeführt (weitere Werte unter www.iww.de/s16267):
- Monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung:
8.850 EUR (2026: 8.450 EUR),
- Monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung: 10.900 EUR (2026: 10.400 EUR).
Quelle — Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027; BMAS vom 7.10.2026: „Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027“