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10/2026

Bundesregierung beschließt Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2027

Die Bundesregierung hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2027 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung (u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen) festgesetzt. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen.

Nachfolgend sind zwei wichtige Rechengrößen auszugsweise aufgeführt (weitere Werte unter www.iww.de/s16267):

  • Monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: 
    8.850 EUR (2026: 8.450 EUR),
     
  • Monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung: 10.900 EUR (2026: 10.400 EUR).

 

Quelle — Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027; BMAS vom 7.10.2026: „Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027“

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