Wie kann ein Steuerberater kündigen?
Steuerberater und Landwirt können jederzeit ohne Angabe von Gründen das Mandat beenden. Dafür gibt es keine Formvorschriften, es sei denn durch eine vertragliche Vereinbarung. Auch eine mündliche Kündigung ist gültig. Wegen des Nachweises ist die Textform per E-Mail, Fax oder Brief üblich. Der Steuerberater muss nachweisen, dass die Kündigung dem Mandanten zuging. Damit die Kündigung gilt, muss der Steuerberater eindeutig formulieren, etwa mit den Begriffen „Kündigung" oder ,Mandatsniederlegung".
Welche Kündigungsfrist gilt?
Zwar sind Steuerberatungsleistungen als ,Dienste höherer Art" jederzeit kündbar, aber die Kündigung darf nicht„zur Unzeit" erfolgen.
Was ist damit gemeint?
Gemeint ist, dass der Steuerberater nicht am letzten Tag einer Einspruchs- oder Klagefrist kündigen darf. Eine Kündigung zur Unzeit liegt vor, wenn (Ex-)Mandanten nicht mehr ausreichend Zeit haben, um sich die gekündigten Dienste anderweitig zu beschaffen. Allerdings ist eine Kündigung während einer laufenden Betriebsprüfung nicht unbedingt eine Kündigung zur Unzeit! Keine Rolle spielt beim Begriff ,Unzeit" auch, ob ein Folgeberater teurer ist.
Ist eine Kündigung zur Unzeit unwirksam?
Nein! Der Steuerberater macht sich aber dann schadensersatzpflichtig. Er ist allerdings vom Schadenersatz befreit, wenn wichtige Gründe wie ausstehende Honorarzahlungen oder ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis etwa wegen Falschangaben oder verbalen Entgleisungen des Mandanten vorliegen.
Welche Kündigungsfrist muss der Steuerberater mindestens einhalten?
Um Probleme mit der Unzeit zu vermeiden, kündigen Steuerberater mindestens einen Monat vor Ende des Mandats. Faire Steuerberater teilen dabei mit, was noch erledigt wird, um Missverständnisse zu vermeiden. Gesetzlich festgelegt ist, dass zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Mandanten noch zumutbare Handlungen vor genommen werden müssen, die keinen Aufschub dulden.
Was ist beim Wechsel zu einem neuen Steuerberater zu beachten?
Denken Sie an die Löschung der erteilten Vollmachten. Der neue Steuerberater braucht sämtliche Unterlagen, inklusive Datensicherungen. Darüber hinaus sind unter anderem alle wesentlichen Unterlagen mit Dauercharakter wie Hofüberlassung, Pacht- und Kreditverträge nötig.
Autor Stefan Heins
wetreu LBB