Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
in unserer Wissensgesellschaft ist eine gute Ausbildung wichtiger denn je. Aber obwohl sie sich für ihre Kinder einen optimalen Einstieg ins Berufsleben wünschen, kommen die meisten Eltern ziemlich ins Schwitzen, wenn der Nachwuchs ein Studium oder eine kostenpflichtige Ausbildung aufnimmt. Denn neben den Ausgaben für das Studium oder die Ausbildung selbst ist oft ein Umzug des Kindes erforderlich, so dass auch für Miete und Lebensunterhalt eine Unterstützung aus dem Elternhaus gefragt ist.
Die gute Nachricht ist, dass Sie zur Bewältigung dieser Ausgaben steuerliche Förderungen erhalten: Auch für Ihr volljähriges Kind bleiben Ihnen Vergünstigungen wie Kinderfreibeträge, die zuletzt für 2024 erhöht wurden, und Kindergeld erhalten, solange sich das Kind in der Berufsausbildung befindet oder auf einen Ausbildungsplatz wartet und als arbeitsuchend gemeldet ist.
Bei alledem müssen Sie jedoch Altershöchstgrenzen beachten. Falls sich Ihr Kind selbst etwas dazuverdienen möchte, sollten Sie zudem wissen, dass eine allzu umfangreiche Nebentätigkeit nicht nur seinen Ausbildungserfolg, sondern auch den Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gefährden kann.