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01/2025

Was müssen Sie bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Privathaushalt beachten?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe in Ihrem Privathaushalt? Das hat insbesondere dann Sinn, wenn Sie Ihre Zeit anderweitig gewinnbringender einsetzen können. Vielleicht haben Sie aber auch einfach kein Händchen dafür, Ihr Heim richtig glänzen zu lassen? Da kann es durchaus sinnvoll sein, auf Profis zurückzugreifen. 

Lange Zeit war es eine verbreitete Unsitte, Haushaltshilfen ohne Anmeldung zu beschäftigen. Das ist allerdings Schwarzarbeit und kann zu empfindlichen Strafen führen. Gravierend ist zudem der fehlende Unfallversicherungsschutz der Haushaltshilfe. Selbst wenn Ihre Haushaltshilfe nur für ein paar Stunden kommt, wird ein Arbeitsverhältnis begründet. 

Das sog. Haushaltsscheckverfahren bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, Ihre private Haushaltshilfe - bei einem Monatsverdienst von max. 556 € - legal zu beschäftigen. Lohnsteuer und Sozialversicherung können Sie als relativ niedrige Pauschalen abführen und Ihre Haushaltshilfe muss sich bestenfalls um gar nichts kümmern.

Was müssen Sie bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Privathaushalt beachten?
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