Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
viele Arbeitgeber überlassen ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt einen Dienstwagen auch für die private Nutzung. In der Regel können sich die Arbeitnehmer dann nicht nur über einen Neuwagen freuen, sondern auch über die Übernahme der damit zusammenhängenden Ausgaben - wie z.B. der Benzinkosten - durch die Arbeitgeber. Werden auch Sie mit dieser Annehmlichkeit bedacht, sollten Sie wissen, dass der private Nutzungsanteil als sog. geldwerter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Der geldwerte Vorteil lässt sich auf unterschiedliche Weise ermitteln: entweder pauschal mit der sog. 1-%- Methode, bei der der Wert des Fahrzeugs eine zentrale Rolle spielt, oder konkret mit der sog. Fahrtenbuchmethode, die zwar genauer, aber deutlich aufwendiger ist. Attraktive Möglichkeiten bieten Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeuge: Hier verringert sich die Besteuerung dadurch, dass der Preis des Fahrzeugs nur mit der Hälfte oder sogar nur mit einem Viertel zugrunde gelegt wird. Welche Methode günstiger ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Dabei spielt neben dem Anschaffungswert des Fahrzeugs auch die Entfernung zwischen Wohnund Arbeitsstätte eine Rolle und die Frage, wie viele Dienstfahrten mit dem Wagen unternommen werden.