Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
gibt es auch in Ihrem Unternehmen Spitzenzeiten, in denen Sie sich vor Arbeit kaum retten können? Oft ist die Nachfrage zu bestimmten Jahreszeiten besonders hoch. Dann kann die kurzfristige Beschäftigung von Aushilfskräften sehr hilfreich sein - auch um die Stammbelegschaft zu entlasten und alle Kunden zufriedenzustellen.
Steuer- und sozialversicherungsrechtlich bringt die Beschäftigung von Aushilfen einige Besonderheiten mit sich: Mit der richtigen Planung können Sie hier erhebliche Vorteile genießen, wie z.B. niedrige, pauschale Arbeitgeberbeiträge. Beachten müssen Sie jedoch, dass der Arbeitseinsatz auf drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sein muss.
Arbeitsrechtlich sind kurzfristig Beschäftigte genauso zu behandeln wie reguläre Arbeitnehmer, etwa was den Urlaubsanspruch anbelangt. Und insbesondere die Befristung des Arbeitsverhältnisses sollten Sie im Arbeitsvertrag eindeutig regeln.