Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
für Unternehmer gehört die Umsatzsteuer zu den größten steuerlichen Fallstricken. Sie müssen sich um die Umsatzsteuer-Voranmeldung kümmern und die geschuldeten Steuerbeträge an das Finanzamt abführen. Damit sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen können, müssen sie außerdem darauf achten, dass die Eingangsrechnungen ihrer Lieferanten den umsatzsteuerlichen Vorgaben entsprechen.
Abhilfe bringt die sog. Kleinunternehmerregelung, die zum 01.01.2025 reformiert wurde: Wenn Sie die neuen Umsatzgrenzen von 25.000 € im vorangegangenen und 100.000 € im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten, können Sie sich beim Finanzamt von Ihren umsatzsteuerlichen Pflichten befreien lassen - und das nicht nur in hierzulande, sondern auch EU-weit.
Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bringt Ihnen dann Vorteile gegenüber Ihren Mitbewerbern, wenn Sie keine hohen Eingangsrechnungen mit Vorsteuern haben und/oder Ihre Dienstleistungen hauptsächlich an Privatpersonen erbringen. Der Nachteil ist, dass Sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen können.