Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
insbesondere in den Großstädten, aber auch in ländlichen Regionen wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper und auch die Mieten steigen vielerorts. Deshalb hat die Bundesregierung Mitte 2019 beschlossen, den Neubau von Mietwohnungen steuerlich zu fördern. Durch großzügige Sonderabschreibungen wird das Finanzamt zum Sponsor Ihres künftigen Immobilienvermögens!
Einige Formalien müssen Sie jedoch beachten, damit dieses Steuersparmodell kein Reinfall wird: Beispielsweise muss der Bauantrag für das Projekt zwischen Anfang 2019 und Ende 2021 oder zwischen Anfang 2023 und Ende 2026 gestellt worden sein. (Für das Jahr 2022 gibt es keine Vergünstigung.) Und die Baukosten je Quadratmeter Wohnfläche dürfen 3.000 € bzw. bei Anträgen seit 2023: 5.200 € nicht übersteigen. Wird diese Grenze überschritten, fällt die gesamte Förderung weg. Deshalb muss das Vorhaben gut geplant werden.
Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren muss der neu geschaffene Wohnraum zu Wohnzwecken vermietet werden. Es muss sich um dauerhafte Mietverhältnisse handeln, denn kurzfristige Vermietungen - z.B. als Ferienwohnung - sind nicht förderfähig.