Leiharbeitnehmer: Revisionsverfahren zur ersten Tätigkeitsstätte
Wann haben Leiharbeitnehmer beim Entleiher eine erste Tätigkeitsstätte? Zu dieser Frage gibt es neue Entwicklungen bzw. ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig: Liegt bei Leiharbeitnehmern eine dauerhafte Zuordnung nach § 9 Abs. 4 S. 3 Altern. 2 des Einkommen-
steuergesetzes (Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses) zu einer ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zum Personaldienst-
leister (Verleiher) wiederholt vor Ablauf der Befristung bei unverändertem Vertragsinhalt verlängert wird und jeweils eine Verlängerung der befristeten Zuordnung zu demselben Entleiher bei unverändertem Einsatzort erfolgt?
Hintergrund
Bei einer ersten Tätigkeitsstätte ist der Arbeitnehmer beim Kostenabzug auf die Entfernungs-
pauschale beschränkt. Handelt es sich allerdings um eine Auswärtstätigkeit, kann er seine Fahrtkosten (ggf. auch Verpflegungsmehraufwand) nach Reisekostengrundsätzen geltend machen, was steuerlich günstiger ist.
Quelle | FG Niedersachsen, Urteil vom 18.6.2024, Az. 12 K 38/24, Rev. BFH: Az. VI R 2/25