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09/2025

Steuer-Informationen für Influencer und Content-Creator

Wer in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch) aktiv ist und damit Einnahmen erzielt, sollte auch die steuerlichen Pflichten – von Anfang an – im Blick haben. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat dazu jetzt alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website (unter www.iww.de/s14348) veröffentlicht.

Die neue Informationsseite liefert Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen:
Von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen (beispielsweise Sponsoring, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufe oder Preisgelder). Sie richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator.

Die Faustregel ist einfach: Erhalten Influencer Geld oder Sachleistungen, sind diese (unabhängig davon, ob eine konkrete Gegenleistung erbracht wird) steuerpflichtig. Denn die Einnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Betrieb.

Beachten Sie | Neben kompakten Texten enthält die neue Website auch Erklärvideos, Links zu weiterführenden Angeboten sowie Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.

Quelle | Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, PM vom 14.08.2025

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