Die neue Informationsseite liefert Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen:
Von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen (beispielsweise Sponsoring, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufe oder Preisgelder). Sie richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator.
Die Faustregel ist einfach: Erhalten Influencer Geld oder Sachleistungen, sind diese (unabhängig davon, ob eine konkrete Gegenleistung erbracht wird) steuerpflichtig. Denn die Einnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Betrieb.
Beachten Sie | Neben kompakten Texten enthält die neue Website auch Erklärvideos, Links zu weiterführenden Angeboten sowie Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Quelle | Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, PM vom 14.08.2025