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01/2025

Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,20 % gestiegen

Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden mit Wirkung zum 1.1.2025 um 0,20 % angehoben.

Unterteilt nach Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) bedeutet das für Mitglieder

•  ohne Kinder: 4,2 % (AG: 1,8 %; AN: 2,4 %),

•  mit einem Kind: 3,60 % (lebenslang: AG: 1,8 %; AN: 1,8 %),

•  mit zwei Kindern: 3,35 % (AG: 1,8 %; AN: 1,55 %),

•  mit drei Kindern: 3,10 % (AG: 1,8 %; AN: 1,3 %),

•  mit vier Kindern: 2,85 % (AG: 1,8 %; AN: 1,05 %),

•  ab fünf Kindern: 2,6 % (AG: 1,8 %; AN: 0,8 %).

Beachten Sie | Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase um 0,25 % je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt (max. also 1 %). Der Abschlag gilt aber nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Merke | In Sachsen zahlen AG 1,3 %. Zieht man vom jeweiligen Gesamtbeitrag den AG-Anteil ab, ergibt sich der jeweilige AN-Anteil, z. B. für Mitglieder ohne Kinder: 4,2 % (AG: 1,3 %; AN: 2,9 %).

Quelle | Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025, BGBl I 2024, Nr. 446

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