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01/2026

Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.

Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2026 bis zum 30.6.2026 beträgt 1,27 Prozent.

 

Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:

  • für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 6,27 Prozent
     
  • für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 10,27 Prozent*

* für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.7.2014 entstanden sind: 9,27 Prozent.


Die für die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit:


Berechnung der Verzugszinsen

Zeitraum                                             Zins

vom 01.07.2025 bis 31.12.2025      1,27 Prozent

vom 01.01.2025 bis 30.06.2025      2,27 Prozent

vom 01.07.2024 bis 31.12.2024      3,37 Prozent

vom 01.01.2024 bis 30.6.2024        3,62 Prozent

vom 01.07.2023 bis 31.12.2023      3,12 Prozent

vom 01.01.2023 bis 30.06.2023      1,62 Prozent

vom 01.07.2022 bis 31.12.2022     -0,88 Prozent

vom 01.01.2022 bis 30.06.2022     -0,88 Prozent

vom 01.07.2021 bis 31.12.2021     -0,88 Prozent

vom 01.01.2021 bis 30.06.2021     -0,88 Prozent

vom 01.07.2020 bis 31.12.2020     -0,88 Prozent

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