Auch wenn Sie im Ausland leben, kann es sein, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind und eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. „Unbeschränkt steuerpflichtig“ sind Sie dann, wenn Sie über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verfügen. In diesem Fall besteuert der deutsche Staat Ihr gesamtes Welteinkommen. Dagegen greift die „beschränkte Steuerpflicht“ dann, wenn Sie in Deutschland weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen. In diesem Fall sind Sie hierzulande nur mit Ihren inländischen Einkünften steuerpflichtig. Aber es bleiben Ihnen auch einige Vorzüge verwehrt, von denen unbeschränkt Steuerpflichtige profitieren, beispielsweise die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich in Deutschland aber trotzdem als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen. Ein entsprechender Antrag ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Einkommen ohnehin größtenteils hier erzielen, etwa als Grenzpendler. Gegebenenfalls ist es sogar möglich, den im Ausland lebenden Ehepartner mit in die unbeschränkte Steuerpflicht einzubeziehen.
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01/2025
Wann können Sie von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland wechseln?
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