Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 EUR je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Eine Antragstellung ist seit dem 19.5.2026 möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2026 neu zugelassen werden, wobei die Förderung auch rückwirkend beantragt werden kann. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1.1.2026. Die Förderhöhe ist gestaffelt und kann bis zu 6.000 EUR betragen.
Beachten Sie — Weitere Hinweise (auch zur Antragstellung) hat das Bundesumweltministerium unter www.iww.de/s15016 zusammengestellt.