Publikationen
|
11/2026

Jetzt loslegen: Countdown für die E-Rechnung

Geschäftsführer und Steuerberater Stefan Heins von wetreu LBB in Kiel erklärt in der aktuellen Ausgabe der top agrar (11/2026), was Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe jetzt zur E-Rechnung wissen müssen.

Die E-Rechnung wird für inländische Unternehmen, auch auf den Höfen, schrittweise Pflicht: 

  • Bereits seit dem 1.1.2025 müssen alle Betriebe in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dafür genügt zunächst grundsätzlich eine E-Mail-Adresse. Die ursprünglichen Rechnungen sind jedoch ordnungsgemäß zu verarbeiten und im ursprünglichen Format aufzubewahren.
     
  • Ab dem 1.1.2027 müssen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 800.000 € für bestimmte inländische geschäftliche Umsätze grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen.
     
  • Ab dem Jahr 2028 soll die E-Rechnung für Geschäfte zwischen Unternehmen im Inland grundsätzlich für alle betroffenen Unternehmen gelten.
     
  • Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne. E-Rechnungen enthalten strukturierte Daten, die elektronisch ausles- und weiterverarbeitbar sind.
     
  • Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von bis zu 800.000 € dürfen bis zum 31.12.2027 Papier oder PDF-Rechnungen ausstellen. Bei einer PDF-Rechnung muss der Rechnungsempfänger grundsätzlich zustimmen.
     
  • Für die Erstellung, den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen wird eine geeignete Software benötigt. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre bestehende Buchführungs- oder Rechnungslösung die erforderlichen Formate unterstützt. Empfehlenswert ist, die Umstellung mit dem Steuerberater und Softwareanbieter abzustimmen.

News & Publikationen

Einfach & schnell den passenden wetreu Standort finden.
Standortsuche