Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
wenn Sie Vermögensgegenstände, wie etwa eine Immobilie, erben oder geschenkt bekommen, fällt grundsätzlich Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist entscheidend, in welchem (Verwandtschafts-)Verhältnis Sie zum Erblasser bzw. Schenkenden stehen. Je näher man sich ist, desto weniger Steuer soll anfallen - so der Wille des Gesetzgebers. Aber natürlich ist auch der Wert des Erwerbs entscheidend, wobei gestaffelte Freibeträge die Höhe der Steuer reduzieren.
Aber wussten Sie auch, dass Erblasser/Schenkender und Erbe/Beschenkter die Höhe der Steuerlast vorausschauend selbst beeinflussen können? Zwar nicht über den Steuersatz, jedoch über den Wert des übertragenen Vermögens. Wer frühzeitig plant und sein Vermögen Stück für Stück weitergibt (Stichwort: Zehnjahresfrist), kann die gesetzlichen Freibeträg