Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
das Steuerrecht ist sehr umfangreich und es gibt so viele Regelungen, an die man als privater oder unternehmerischer Steuerpflichtiger denken muss. Nicht nur bei den Pflichten, auch bei den steuerlichen Vergünstigungen verliert man schnell den Überblick. So sind Letztere oft als Freibeträge oder Freigrenzen ausgestaltet – und schon hier kann kaum ein steuerlicher Laie den Unterschied auf Anhieb benennen.
Dann gibt es einerseits Freibeträge, deren Beantragung Sie nicht vergessen dürfen, um von ihnen profitieren zu können. Und andererseits gibt es solche, die das Finanzamt von sich aus berücksichtigt. Bis zu welcher Höhe Ihre Einkünfte steuerfrei bleiben können, wird jährlich an die allgemeine Entwicklung angepasst.
Daneben gibt es aber Freigrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, da ansonsten die Steuerfreiheit vollständig entfällt. Dies ist vor allem im unternehmerischen Bereich relevant, wo schon 1 Cent darüber entscheiden kann, ob ein Betrag steuerfrei oder steuerpflichtig ist. Umso wichtiger ist es, die Grenzen im Auge zu behalten und bei der Planung zu berücksichtigen.