Infografiken
|
02/2024

Was sollten Sie bei der Anschaffung einer „kleinen Photovoltaikanlage“ umsatzsteuerlich beachten?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

seit dem 01.01.2023 gilt in der Umsatzsteuer ein sog. Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation kleiner Photovoltaikanlagen sowie zugehöriger Stromspeicher und wesentlicher Komponenten. Bisher konnten Sie sich als Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage die Umsatzsteuer von 19 % aus dem Kaufpreis nur bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung als Vorsteuer erstatten lassen. Dann waren Sie aber mindestens fünf Jahre lang an die Regelbesteuerung gebunden und mussten entsprechende Steuerpflichten beachten. 

Der Nullsteuersatz bedeutet nun, dass Ihnen der Lieferant bzw. Installateur der Anlage beim Kauf bzw. der Installation keine Steuer mehr in Rechnung stellt, so dass es für Sie auch keines Vorsteuerabzugs und keiner Option zur Regelbesteuerung mehr bedarf. Auch die umsatzsteuerliche Behandlung des Betriebs einer kleinen Photovoltaikanlage unterscheidet sich von der Behandlung derjenigen Anlagen, die die Voraussetzungen der neuen Steuerbefreiung nicht erfüllen.

Was sollten Sie bei der Anschaffung einer „kleinen Photovoltaikanlage“ umsatzsteuerlich beachten?
Format: PDF
Dateigröße: 515,73 KB
Datei herunterladen

News & Publikationen

Einfach & schnell den passenden wetreu Standort finden.
Standortsuche

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen bei dieser Website Google Tag Manager, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen. Dieser Dienst kann Cookies setzen und ihm wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber kann dieser ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen ("Tracking"). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise