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04/2024

Wie verhindern Sie, dass Ihr Steuersatz wegen einer Abfindung in die Höhe schnellt?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

berufliche Veränderungen können vielfältige Gründe haben. Geht der Trennungswunsch von Ihrem Arbeitgeber aus, haben Sie bei längerer Betriebszugehörigkeit üblicherweise Anspruch auf eine Abfindung. Erhalten Sie ein Angebot, können Sie dieses von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen - oft ist mehr für Sie drin, als Sie denken. 

Auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Themen spielen bei Abfindungen eine wichtige Rolle: Aus steuerlicher Sicht liegt nur dann eine Abfindung vor, wenn mit einer Zahlung Nachteile durch die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses entschädigt werden. Ansprüche, die noch mit dem Arbeitsvertrag zusammenhängen, wie z.B. laufende Gehaltszahlungen vor Ende der Kündigungsfrist, gelten dagegen nicht als Abfindungen. Damit es trotz der außerordentlichen Einkünfte zu keiner außergewöhnlich hohen Steuerbelastung kommt, gibt es die sog. Fünftelregelung. Diese greift, wenn Ihnen die Abfindungszahlung innerhalb eines Kalenderjahres zufließt, obwohl Sie die Einkünfte über mehrere Jahre erwirtschaftet haben, und wirkt sich evtl. auch für Sie steuermindernd aus. Für Lohnsteuerabzüge ab 2025 wir diese Vergünstigung allerdings nicht schon bei der Lohnabrechnung berücksichtig, sondern Sie müssen sich selbst kümmern.

Wie verhindern Sie, dass Ihr Steuersatz wegen einer Abfindung in die Höhe schnellt?
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