Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
wie andere Arbeitnehmer müssen auch Beamte ihr Gehalt bzw. ihre Bezüge monatlich versteuern. Die Lohnsteuer wird direkt vom Dienstherrn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei der Sozialversicherung gibt es aber Besonderheiten im Vergleich zu anderen Angestellten. So müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk gezahlt werden, da Beamte später eine Pension erhalten. Auch sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, da man davon ausgehen kann, dass ein Beamter nicht arbeitslos wird.
Typische Beamte sind z.B. Lehrer an staatlichen Schulen, Polizisten, Richter, Finanzbeamte oder Verwaltungsbeamte in Behörden. Ihr besonderer Status bringt einkommensteuerliche Regelungen mit sich, die für Angestellte oder Selbständige nicht gelten. Um von diesen zu profitieren, muss man auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder im Vorbereitungsdienst verbeamtet sein.