Infografiken
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04/2024

Welche Abgabenlast trifft Sie bei der Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern die Teilnahme an einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ermöglichen und diese auch aktiv organisieren. Grundsätzlich kommen hierfür zusätzlich zum Gehalt geleistete Zahlungen des Arbeitgebers (sog. arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge) oder die Entgeltumwandlung beim Arbeitnehmer in Frage. Zur Umsetzung der bAV bieten sich eine Direktversicherung oder eine Direktzusage an oder auch die Versicherung über eine Pensions- oder eine Unterstützungskasse. (Näheres hierzu finden Sie in unserer Infografik „Betriebliche Altersvorsorge“.) 

Je nachdem, welches Modell Ihr Arbeitgeber anbietet, kann sich die steuerrechtliche Behandlung in der späteren Auszahlungsphase (in der Regel ab dem 65. bzw. 67. Lebensjahr) unterscheiden. Zwar sind sowohl die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge als auch die Gehaltsumwandlung begünstigt. Die steuerrechtliche Behandlung unterscheidet sich aber beispielsweise je nachdem, ob die Leistung als ermäßigt besteuerte Rentenzahlung gilt oder unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit fällt.

Welche Abgabenlast trifft Sie bei der Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge?
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