Infografiken
|
01/2025

Wie wenden Sie als Arbeitgeber die steuerlichen Regeln für Betriebsveranstaltungen richtig an?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant,

in deutschen Unternehmen wird gerne gefeiert: Weihnachtsfeiern, Sommerfeste und Jubiläen sind willkommene Anlässe, einander auch einmal zwanglos und abseits des stressigen Arbeitsalltags zu begegnen. Für Sie als Arbeitgeber sind Betriebsveranstaltungen außerdem eine gute Möglichkeit, den Mitarbeitern gegenüber Ihre Wertschätzung auszudrücken und den Teamgeist zu fördern. 

Auch der Staat fördert betriebliche Feiern. Werden bestimmte Regeln beachtet, können sämtliche Kosten der Veranstaltungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Man könnte sagen: Sie feiern und das Finanzamt zahlt. Wie jede steuerliche Vergünstigung haben aber auch diese Regeln ihre Tücken. So gilt lediglich ein Freibetrag von 110 € pro Arbeitnehmer und Veranstaltung, außerdem kann nur der Aufwand für zwei Veranstaltungen im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Für die Ermittlung der Kosten gibt es ebenfalls klare Regelungen.

Wie wenden Sie als Arbeitgeber die steuerlichen Regeln für Betriebsveranstaltungen richtig an?
Format: PDF
Dateigröße: 482,45 KB
Datei herunterladen

News & Publikationen

Einfach & schnell den passenden wetreu Standort finden.
Standortsuche

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen bei dieser Website Google Tag Manager, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen. Dieser Dienst kann Cookies setzen und ihm wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber kann dieser ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen ("Tracking"). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise