Infografiken
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05/2024

Was müssen Sie bei der Übernahme von Geldbußen und -strafen Ihrer Arbeitnehmer steuerlich beachten?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

jedes Jahr führt die Polizei einen Blitzermarathon durch. Und obwohl dies stets breit angekündigt wird, gibt es immer wieder viele Autofahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt werden. Ihr Vergehen wird dann in der Regel mit einem Verwarnungs- oder einem Bußgeld geahndet. 

Einige Autofahrer überschreiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit während ihrer Arbeitszeit, z.B. weil sie zu einem dienstlichen Termin unterwegs sind. Oder sie sind als Zusteller tätig und parken falsch, weil sie gehalten sind, Pakete möglichst schnell an die Empfänger auszuliefern. Insbesondere in Branchen, in denen ein enormer Zeitdruck herrscht wie z.B. dem Transportgewerbe, passieren solche Verstöße während der Arbeitszeit sehr häufig – teils sogar im betrieblichen Interesse – und hier übernehmen die Arbeitgeber oft die Bußgelder. Ist das in Ihrem Betrieb auch so?

Was müssen Sie bei der Übernahme von Geldbußen und -strafen Ihrer Arbeitnehmer steuerlich beachten?
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