Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
die Möglichkeit, dass alle Mitarbeiter arbeitstäglich schnell und günstig an eine gute Mahlzeit kommen, ist in Zeiten des Fachkräftemangels ein Plus beim Kampf um die besten Köpfe. Gerade wenn an Ihrem Standort gastronomische Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten rar sind, wird eine hauseigene Kantine von der Belegschaft dankbar aufgenommen werden.
Ob selbstbetrieben oder über einen Dienstleister abgewickelt: Die Kosten können beträchtlich sein. Wenn eine 1:1-Umlage auf die Preise die Belegschaft übermäßig belasten würde, ist eine verbilligte Abgabe der Speisen sinnvoll. Dann müssen die Mitarbeiter nur noch Zuzahlungen leisten. Allerdings führt eine solche verbilligte Essensabgabe grundsätzlich zu einem sog. geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer und muss versteuert werden.