Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
Umzüge gehören aus den unterschiedlichsten Gründen zum Leben dazu. Ob vom Land in die Stadt oder umgekehrt - oftmals hat ein Umzug neben privaten Veranlassungen (z.B. dem Erwerb eines Eigenheims) auch berufliche Gründe (z.B. einen kürzeren Arbeitsweg).
Ist Ihr Umzug beruflich veranlasst, können Sie Ihre Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dazu müssen Sie allerdings nicht nur die Belege aufheben, sondern auch die Voraussetzungen der beruflichen Veranlassung erfüllen. Ihre beruflichen Motive müssen gegenüber möglichen privaten Gründen stark überwiegen.
Ist Ihr Umzug dagegen privat motiviert oder durch Ihre Ausbildung veranlasst, kommt der Werbungskostenabzug zwar nicht in Frage. Dafür können Ihre Kosten aber unter Umständen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, den außergewöhnlichen Belastungen oder den Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung auftauchen.