Infografiken
|
04/2024

Müssen Sie bei der Gewinnermittlung von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanz wechseln?

Sehr geehrte Mandantin, 

sehr geehrter Mandant, 

als Unternehmer haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihren Gewinn zu ermitteln: mit Hilfe einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder durch das Aufstellen einer Bilanz. Die EÜR kennen Sie bereits als die einfachere Methode. Der Gewinn (oder Verlust) ist hierbei schlichtweg der Saldo aus Ihren Einnahmen und Ausgaben. Und diese müssen Sie erst dann erfassen, wenn eine Rechnung auch wirklich bezahlt wird. Die Bilanzierung ist schon etwas schwieriger. Ein steuerpflichtiger Ertrag entsteht hier z.B. schon bei der Einbuchung einer Forderung. Außerdem sind ggf. Rückstellungen zu bilden. Jedoch kann eine Bilanz auch steuerliche Gestaltungsspielräume eröffnen. 

Erreichen Sie bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen, sind Sie verpflichtet, von der EÜR zur Bilanz zu wechseln. Dabei müssen Sie insbesondere ein Inventar des Vermögens und der Schulden des Unternehmens erstellen. Außerdem kann es durch einen Übergangsgewinn zu einer steuerlichen Belastung kommen. Lediglich Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, bildende Künstler oder Architekten) brauchen keine Bilanz aufzustellen, egal wie hoch ihre Umsätze und ihr Gewinn ausfallen. Betreiben Sie Ihr Unternehmen dagegen als Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft, dann müssen Sie von Anfang an bilanzieren.

Müssen Sie bei der Gewinnermittlung von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanz wechseln?
Format: PDF
Dateigröße: 460,14 KB
Datei herunterladen

News & Publikationen

Einfach & schnell den passenden wetreu Standort finden.
Standortsuche

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen bei dieser Website Google Tag Manager, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen. Dieser Dienst kann Cookies setzen und ihm wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber kann dieser ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen ("Tracking"). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise