Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
ab 2025 dürfen Unternehmer untereinander grundsätzlich nur noch Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen, übermitteln und empfangen. Papier- und PDF-Rechnungen sind dann passé. Da dies für die Rechnungsaussteller mit einigem Aufwand verbunden ist, gibt es für sie großzügige Übergangsregelungen. Dennoch kann es passieren, dass wichtige Kunden die Neuerungen im Geschäftsverkehr voraussetzen, obwohl diese gesetzlich noch nicht zwingend vorgeschrieben sind. Dann muss trotz der Übergangsregelungen per E-Rechnung abgerechnet werden, um die Kunden nicht zu verlieren.
Und als Empfänger müssen Unternehmer sowieso schon ab 2025 E-Rechnungen empfangen, visualisieren, archivieren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen können.
Um die Umstellung werden Sie als Unternehmer langfristig also kaum herumkommen – höchstens als Kleinunternehmer. Daher sollten Sie schon jetzt die neuen Pflichten kennenlernen, um Ihre Prozesse mit ausreichend Zeit anpassen zu können, statt kurz vor Ablauf der letzten Deadline in Hektik zu verfallen.