Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
die Anforderungen der Finanzbehörden an elektronische Kassen werden Jahr um Jahr strenger. So wurde 2020 unter anderem die Pflicht zum Einsatz eines Aufzeichnungssystems mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) beschlossen. Des Weiteren müssen elektronische Kassen für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg ausgeben können und Sie müssen dem Finanzamt Art und Anzahl Ihrer Kassen melden.
Bei der praktischen Umsetzung des Meldeverfahrens hat sich die Finanzverwaltung allerdings lange Zeit gelassen. Ab dem 01.01.2025 soll die Übermittlungsmöglichkeit für die Meldung neu in und außer Betrieb genommener elektronischer Kassensysteme nun endlich stehen.