Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
in Deutschland wird etwa die Hälfte des Vermögens in Immobilien angelegt, möglicherweise gehören auch Sie zum Kreis der Hausbesitzer und Vermieter. Der Trend zum „Betongold“ ist ungebrochen, da es eine stabile, langfristige Rendite verspricht. Vermieten Sie Ihre Immobilie im Rahmen Ihres privaten Vermögens, erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die der Einkommensteuer unterliegen. Ist die Immobilie Teil eines unternehmerischen Vermögens, werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Hier kann es dann noch zu einer zusätzlichen Belastung mit Gewerbesteuer kommen.
Egal welcher Einkunftsart die Erträge aus Ihrer Immobilie zuzuordnen sind, viele Ihrer Aufwendungen können sich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuermindernd auswirken. Für vermietete Immobilien haben Sie außerdem die Möglichkeit, sog. Abschreibungen in Anspruch zu nehmen.
Bei Aufwendungen für Sanierungen und Reparaturen stellt sich immer die Frage, ob sofort abziehbarer Aufwand vorliegt oder nachträgliche Herstellungskosten, die über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden müssen. Hier müssen Sie Detailregeln beachten, um Steuernachzahlungen zu vermeiden.