So erläutert die Minijob-Zentrale beispielsweise, dass der Lohn während des Urlaubs weitergezahlt werden muss (Urlaubsentgelt). Das ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Zusätzlich kann es Urlaubsgeld geben (als freiwillige Zahlung zum Urlaub).
Beachten Sie | Die Fragen und Antworten der Minijob-Zentrale erhalten Sie unter www.iww.de/s13121.
Quelle | Minijob-Zentrale vom 11.06.2025 „Urlaub im Minijob: Ihre Fragen – Wir antworten!