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05/2025

Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.

Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2025 bis zum 30.6.2025 beträgt 2,27 Prozent.

Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:

•           für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 7,27 Prozent

•           für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 11,27 Prozent*

* für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.7.2014 entstanden sind: 10,27 Prozent.

Die für die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit:

Berechnung der Verzugszinsen

Zeitraum                                       Zins

vom 1.7.2024 bis 31.12.2024    3,37 Prozent

vom 1.1.2024 bis 30.6.2024      3,62 Prozent

vom 1.7.2023 bis 31.12.2023    3,12 Prozent

vom 1.1.2023 bis 30.6.2023      1,62 Prozent

vom 1.7.2022 bis 31.12.2022   -0,88 Prozent

vom 1.1.2022 bis 30.6.2022     -0,88 Prozent

vom 1.7.2021 bis 31.12.2021   -0,88 Prozent

vom 1.1.2021 bis 30.6.2021     -0,88 Prozent

vom 1.7.2020 bis 31.12.2020   -0,88 Prozent

vom 1.1.2020 bis 30.6.2020     -0,88 Prozent

vom 1.7.2019 bis 31.12.2019   -0,88 Prozent

vom 1.1.2019 bis 30.6.2019     -0,88 Prozent


 

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