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10/2026

Gesetzgebung: Kindergeld wird künftig auch ohne Antrag gezahlt

Das „Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ ist nach der Zustimmung des Bundesrats in trockenen Tüchern.

Derzeit erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem 
QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Künftig soll das Kindergeld im Regelfall ohne Antrag ausgezahlt werden.

Umsetzung in zwei Stufen

Die Umstellung auf das antragslose Kindergeld soll 2027 in zwei Stufen erfolgen. Die Bundesregierung (Mitteilung vom 25.9.2026) hat hierzu einen Zeitplan veröffentlicht:

  • Ab Frühjahr 2027 soll die Neuerung zunächst für Familien gelten, die bereits Kinder haben und Kindergeld beziehen. Grund dafür ist, dass die relevanten Daten der Familienkasse schon vorliegen.
  • Ende 2027 soll dann auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Voraussetzungen dafür sind aber, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

 

Antragsinformationen werden über Datenaustausch ermittelt

Das antragslose Kindergeld soll die bisherige Antragsstellung – nicht die Prüfung des Kindergeldanspruchs – ersetzen. Das heißt: Statt über einen Antrag soll die Familienkasse die relevanten Informationen künftig über den Datenaustausch der Verwaltung erhalten. Dieses sogenannte Once-Only-Prinzip soll dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand für Eltern zu reduzieren.

 

Quelle — Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes, BR-Drs. 491/26 (B) vom 25.9.2026; Die Bundesregierung, Mitteilung vom 25.9.2026: „Im Bundesrat beschlossen: Kindergeld künftig ohne Antrag“

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