Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2027 um 10 EUR auf 355 EUR steigen.
Beachten Sie — Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet ergeben sich für 2027 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2026 in Klammern):
Frühstück:
- monatlich: 73 EUR (71 EUR)
- kalendertäglich: 2,43 EUR (2,37 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen:
- monatlich: 141 EUR (137 EUR)
- kalendertäglich: 4,70 EUR (4,57 EUR)
Quelle — Entwurf der 17. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung