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10/2026

Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2027

Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 289 EUR monatlich betragen (in 2026 = 285 EUR).

Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2027 um 10 EUR auf 355 EUR steigen.

Beachten Sie — Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet ergeben sich für 2027 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2026 in Klammern):

Frühstück:

  • monatlich: 73 EUR (71 EUR)
  • kalendertäglich: 2,43 EUR (2,37 EUR)

Mittag- bzw. Abendessen:

  • monatlich: 141 EUR (137 EUR)
  • kalendertäglich: 4,70 EUR (4,57 EUR)

 

Quelle — Entwurf der 17. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

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